FAQ

Welche Umweltkennzeichnungspflichten bestehen bei wabenförmigen Trennelementen aus 100% recycelter Pappe, die für B2B bestimmt sind?

Gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 3. September 2020 unterliegen alle Verpackungen der Pflicht der Umweltkennzeichnung.

Auf den B2B-Verpackungen muss zwingend der Kode des Werkstoffes gemäß Entscheidung 129/97/EG angegeben sein. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Für Verpackungen aus Papier, Pappe oder Wellpappe wird auf den Anhang II der Entscheidung 129/97/EG Bezug genommen.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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Wer, was und wann