Auf den B2B-Verpackungen muss zwingend für jede manuell trennbare Komponente der Kode des Werkstoffes gemäß Entscheidung 129/97/EG angegeben werden. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden, auch jene über die Entsorgung in die getrennte Müllsammlung.
Was hingegen die B2C-Verpackungen betrifft, müssen diese im Sinne des Art. 219, Absatz 5 für jede manuell trennbare Komponente folgende Angaben enthalten:
- Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
- Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [Sammlung/Werkstofffamilie] anzugeben oder die Werkstofffamilie anzugeben und den Wortlaut „Raccolta differenziata” (getrennte Müllsammlung) sowie die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen, hinzuzufügen.
Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.
Zuletzt geändert am 19/11/2021