Zunächst wird darauf hingewiesen, dass Kapseln für Kaffeespendersysteme, die Aluminiumtüten für Kaffee und die Kaffeefilter aus Papier, die gemeinsam mit dem Kaffee geliefert werden, keine Verpackungen sind und daher nicht der Umweltkennzeichnungspflicht unterliegen und auch nicht in der getrennten Müllsammlung entsorgt werden müssen.
Nur die Kapseln für Kaffeespendersysteme, die nach ihrer Verwendung leer bleiben, und die Kapseln, die so geplant sind, dass sie vom Verbraucher manuell entleert werden, sind Verpackungen. Daher unterliegen sie der Umweltkennzeichnungspflicht und können im getrennten Müll entsorgt werden.
Müssen die Kapseln durch den Eingriff des Verbrauchers entleert werden, ist es sehr ratsam, ihn darauf hinzuweisen, die Verpackung nur dann in die getrennte Müllsammlung zu geben, wenn sie entleert wurde, und immer die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu überprüfen.
Zuletzt geändert am 19/11/2021