Die Verpackungen können über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie bei heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren). Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung fällt unter die Zusatzinformationen, die der Betrieb auf der Verpackung angeben kann, unabhängig von den Informationen bezüglich der Entsorgung der Verpackung.
Die einzige Ausnahme bilden hier die Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Zellulosegehalt unter 60% des Gesamtgewichtes bestehen; diese müssen im Restmüll entsorgt werden. Würden solche Verpackungen, die bis heute nicht recyclingfähig sind, im getrennten Müll entsorgt und über die Recyclingverfahren für Papierverpackungen bewirtschaftet werden, würden sie zu einer bedeutenden Erzeugung von Abfällen beitragen und somit eine höhere Umweltbelastung und Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung bewirken und die Gesamtqualität der durch das Recycling erzeugten Sekundärrohstoffe beeinträchtigen.
Die Verpackungen, die im Sinne der technischen Norm UNI EN ISO 13430 als recyclingfähig eingestuft werden können, erfüllen die Anforderungen für bestehende Recyclingtechniken, das heißt:
- es muss eine effiziente Technik für das Recycling der Verpackung geben;
- es muss eine bestimmte Masse gegeben sein, damit ein effizientes Recyclingverfahren möglich ist;
- es muss einen Absatzmarkt für die aus dem Recycling gewonnenen Materialien geben.
Diese Kriterien müssen anhand von Untersuchungen und spezifischen Studien bewertet werden.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema sind in den Leitfäden des Verpackungskonsortiums CONAI „Requisiti Essenziali definiti dalla Direttiva 94/62/CE sugli imballaggi e i rifiuti di imballaggio“ unter folgendem Link zu finden:
www.conai.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2015/01/Requisiti_essenziali_Conai.pdf.
Zuletzt geändert am 18/11/2021