Auch Markennamen fallen in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie 2024/825/EU. Wenn sich solche Namen auf ökologische oder soziale Themen beziehen, muss man in der Lage sein, deren Wahrheitsgehalt wie bei jeder anderen grünen Behauptung zu beweisen. Wenn ein Markenname beispielsweise das generische Wort ‚grün‘ enthält, müssen alle unter diesem Markennamen vermarkteten Produkte eine unabhängige Zertifizierung durch eine dritte Partei haben, die die hervorragende Umweltleistung bestätigt.
Zuletzt geändert am 10/01/2025