Auch Markennamen fallen in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie 2024/825/EU. Wenn sich solche Namen auf Umweltfragen beziehen, muss man in der Lage sein, ihren Wahrheitsgehalt wie bei jeder anderen grünen Behauptung nachzuweisen (z.B. sollten alle Produkte, die unter diesem Markennamen vermarktet werden, eine unabhängige Zertifizierung durch Dritte haben, dass sie biologisch sind).
Zuletzt geändert am 10/01/2025