Von jedem Mitgliedstaat wird erwartet, dass er eine oder mehrere zuständige Behörden benennt, die für die Durchsetzung, einschließlich Inspektionen, Sanktionen und Gerichtsverfahren, verantwortlich sind. Die Mitgliedstaaten haben dann die Möglichkeit, diese Mechanismen in ihren Verbraucherschutzgesetzen zu definieren.
In Italien ist die zuständige Behörde für unlautere kommerzielle Kommunikation die AGCOM, aber auch die ordentliche Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit zu Greenwashing-Fällen geäußert.
Zuletzt geändert am 14/10/2024