FAQs

Wer, was und wann > B2C Verpackungen

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Welche Informationen muss die Umweltkennzeichnung der Verpackungen B2C im Sinne des Art. 219, Absatz 5?

Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde ...
Zuletzt geändert am 21/11/2021