FAQs
Wer, was und wann > Sanktionen und Kontrollen
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Wer ist für die Erfüllung der Pflicht verantwortlich, wenn sich der Kunde weigert, die Umweltkennzeichnung anzubringen?
Der erste Satz des Absatzes 5, Art. 219 führt nicht aus, welche Subjekte zur Kennzeichnung aller Verpackungen gemäß den Modalitäten der technischen UNI-Normen zwecks korrekter Information des Endverbrauchers verpflichtet sind. ...
Zuletzt geändert am 19/11/2021
Falls die vom Kunden gelieferte Grafik nicht den Bestimmungen über Umweltkennzeichnungen entspricht, können dann auch die Hersteller der Verpackungen Sanktionen unterliegen?
Laut Rechtsnorm müssen „die Hersteller“ auf allen Verpackungen (primär, sekundär und terziär) den alphanumerischen Code angeben, der von der Entscheidung 129/97/EG vorgesehen ist. Somit steht zumindest fest, dass die „Hersteller“ ...
Zuletzt geändert am 19/11/2021
Wer kontrolliert, ob die Umweltkennzeichnung auf der Verpackung gesetzeskonform und korrekt ist? Wer ist für die Verhängung der Sanktionen zuständig?
Für die Kontrolle und die Verhängung der Sanktionen sind die Provinzen zuständig. Die Kompetenzen und die Gerichtsbarkeit in Verbindung mit der Feststellung der korrekten Anwendung der Bestimmungen über die Bewirtschaftung ...
Zuletzt geändert am 21/11/2021
Welche Folgen hat der Verstoß gegen Art. 219, Absatz 5?
Im Sinne des Artikels 261, Absatz 3 unterliegt jeder, der Verpackungen ohne die erforderliche und korrekte Kennzeichnung in Verkehr bringt, einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße zwischen fünftausendzweihundert Euro und vierzigtausend Euro. ...
Zuletzt geändert am 21/11/2021
Welche Rechtssubjekte sind verpflichtet?
Der erste Satz des Absatzes 5, Art. 219 führt nicht aus, welche Subjekte zur Kennzeichnung aller Verpackungen gemäß den Modalitäten der technischen UNI-Normen zwecks korrekter Information des Endverbrauchers verpflichtet sind. ...
Zuletzt geändert am 08/01/2024