Einkaufstüten sind Verpackungen. Für Informationen über die Vermarktung und die Umweltkennzeichnung dieser Verpackungsarten wird auf die Information über Plastiktüten im Bereich „Documenti“ auf dieser Website verwiesen.
Zudem müssen diese Verpackungen, die für den B2C bestimmt sind, im Sinne des Art. 219, Absatz 5 Folgendes vorsehen:
- Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
- Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen.
Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.
Zuletzt geändert am 19/11/2021