Unabhängig vom Gewicht des Etiketts muss es unbedingt enthalten:
- Der Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG, bezogen auf den Hauptkörper, sprich die Folie (HDPE 2);
- Hinweise für die Entsorgung der Folie (z.B. Kunststoffabfälle).
Fakultativ kann auch der alphanumerische Kode gemäß Entscheidung 129/97/EG für die manuell nicht trennbare Papieretikette (PAP 22) angegeben werden.
Zuletzt geändert am 21/11/2021