Im Allgemeinen können alle Verpackungen nur dann in der getrennten Müllsammlung entsorgt werden, wenn alle festen Restbeständen entfernt wurden. Dies ist eine Grundregel, die für eine korrekte getrennte Müllsammlung, die alle Bürger vornehmen müssen, gilt. Daher kann eine entleerte Verpackung einer getrennten Sammlung zugeführt werden.
Es empfiehlt sich, den Hinweis für den Verbraucher anzugeben, die Verpackung nur nach Entfernung fester Restbestände des Inhalts in die getrennte Müllsammlung zu geben und immer die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu überprüfen.
Zuletzt geändert am 04/10/2023