Im Falle eines Etiketts, das nicht von Hand vom Produkt getrennt werden kann, darf, wenn möglich, nur die Materialkennzeichnung gemäß der Entscheidung 129/97/EG auf dem Etikett angebracht werden, die Angabe der Sammlung darf jedoch nicht darauf stehen.
Optional kann dann eine alphanumerische Codierung gemäß der Entscheidung 129/97/EG für das Etikett vorgesehen werden, das nicht manuell von einem Produkt getrennt werden kann.
Zuletzt geändert am 04/10/2023