Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff mit Papier besteht. Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff mit Papier besteht. Zur Kennzeichnung des Materials muss das überwiegende C/Polymer + eine Zahl, die für die Kopplung Kunststoff und Papier steht, d.h. 81 (laut Entscheidung 129/97/EG) angegeben werden.
Der Kode lautet daher C/PP 81.
Zuletzt geändert am 18/11/2021