Wie lautet die Definition von ‚Allgemeine Umweltansprüche‘?

Gemäß den Definitionen, die nach den Änderungen in der Richtlinie 2024/825/EU in die Richtlinie 2005/29/EG aufgenommen wurden, bezieht sich der Begriff „allgemeine umweltbezogene Angabe“ auf jede schriftliche oder mündliche, auch über audiovisuelle Medien verbreitete umweltbezogene Angabe, die nicht in einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten ist und deren Spezifikation nicht in klarer und auffälliger Weise über das gleiche Medium erfolgt.

Zuletzt geändert am 10/01/2025

Wer, was und wann