Wie muss eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Papier besteht, mit kompostierbaen Polymeren (z.B. PLA) gekennzeichnet werden?

Eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Papier besteht, mit kompostierbarem Kunststoff, trägt den Kode, der für Verbundverpackungen mit vorwiegendem Papieranteil mit Kunststoff vorgesehen ist, d.h. C/PAP81.

  1. In diesen Fällen:
  • kompostierbare Verpackung im Sinne der UNI EN 13432, die für Lebensmittel besteht und feste Lebensmittelreste enthalten kann; oder
  • kompostierbare Verpackung im Sinne der UNI EN 13432 mit einem prozentuellen Zelluloseanteil unter 60% des Gesamtgewichts der Verpackung

kann die Verpackung den organischen Abfällen zugeführt werden, wenn:

a) akkreditierte Stellen ihre Konformität mit dem europäischen Standard EN 13432 für über Kompostierung oder biologischen Abbau verwertbare Verpackungen zertifiziert haben;

b) diese angemessen gekennzeichnet ist und zusätzlich zur Angabe der Konformität mit den vorhergenannten europäischen Standards eine Kennzeichnung des Herstellers und der zertifizierenden Stelle aufweist, sowie geeignete Anleitungen für die Verbraucher liefert, um diese Abfälle in den Kreislauf der getrennten Müllsammlung und des Recyclings von Bioabfällen einbringen zu können.


2. Im Falle von: Nicht kompostierbare Verpackung im Sinne der UNI EN 13432:

die Informationen zur Entsorgung der Verpackung folgen diesem Schema:

  • Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier mit einem Zelluloseanteil zwischen 60 und 95% des Gesamtgewichtes der Verpackung bestehen: Dem Verbraucher angeben, dass er die Verpackung in die getrennte Müllsammlung für Papierverpackungen geben muss;
  • Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier mit einem Zelluloseanteil unter 60% des Gesamtgewichtes der Verpackung bestehen: Dem Verbraucher angeben, dass er die Verpackung in den Restmüll geben muss.

Würden solche Verpackungen, die bis heute nicht recyclingfähig sind, im getrennten Müll entsorgt und über die Recyclingverfahren für Papierverpackungen bewirtschaftet werden, würden sie zu einer bedeutenden Erzeugung von Abfällen beitragen und somit eine höhere Umweltbelastung und Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung bewirken und die Gesamtqualität der durch das Recycling erzeugten Sekundärrohstoffe beeinträchtigen.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

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