Eine Verpackung ist dann eine Verbundverpackung, wenn sie aus verschiedenen Verpackungsmaterialien zusammengesetzt ist, die nicht manuell getrennt werden können.
Die korrekte Kodierung für eine Verpackung, die aus Papier, Aluminium und PE besteht, lautet C/PAP 84.
Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier mit einem Zelluloseanteil unter 60% des Gesamtgewichtes der Verpackung bestehen: Dem Verbraucher angeben, dass er die Verpackung in den Restmüll geben muss.
Würden solche Verpackungen, die bis heute nicht recyclingfähig sind, im getrennten Müll entsorgt und über die Recyclingverfahren für Papierverpackungen bewirtschaftet werden, würden sie zu einer bedeutenden Erzeugung von Abfällen beitragen und somit eine höhere Umweltbelastung und Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung bewirken und die Gesamtqualität der durch das Recycling erzeugten Sekundärrohstoffe beeinträchtigen.
Zuletzt geändert am 23/11/2021