Kunststoffverpackungen aus recycelten Polymeren werden mit den Identifikationskodes der Entscheidung 129/97/EG gekennzeichnet, genauso wie die reinen Polymere.
Wer bestimmte Inhalte in der Umweltkennzeichnung mitteilen möchte, muss die entsprechenden UNI-Normen anwenden. Der Verweis auf die UNI-Normen ist sehr allgemein gehalten, vor allem wenn man berücksichtigt, dass es sich um fakultative Angaben handelt.
In diesem Fall gestattet es die Norm UNI 10667-1, die recycelten Polymere zu identifizieren und anzugeben. Die Norm schreibt für recycelte Polymere die Angabe des Buchstaben „R“ vor der Kodierung des Polymers vor (z.B. R-PET 1).
Zuletzt geändert am 18/11/2021