Die Entscheidung 129/97/EG sieht Identifikationskodes für Verpackungen vor, die aus Stahl, Aluminium, Papier, Holz, Kunststoff, Glas, Verbundmaterial und Stoffen bestehen. Daher können Verpackungen, die aus anderen Werkstoffen bestehen, nicht identifiziert werden, und es wird daher empfohlen, anzugeben, dass der Verbraucher sich bei seiner Gemeinde über die korrekte Entsorgung der Verpackung informiert.
Zuletzt geändert am 18/11/2021