Wie wird ein Blister eines Nahrungsergänzungsmittels gekennzeichnet, der aus Aluminium und Kunststoff besteht?

Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung. Zur Kennzeichnung des Materials muss das C/überwiegender Werkstoff + eine Zahl, die für die Kopplung Kunststoff und Aluminium steht, d.h. 90 (laut Entscheidung 129/97/EG) angegeben werden.

Überwiegt das Aluminium, wird der Kode C/ALU 90 verwendet.

Überwiegt der Kunststoff, wird der Kode C/Abkürzung des Polymers 90 verwendet.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

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