Verpackungen, die aus zwei oder mehreren Polymeren bestehen, werden alle mit dem Kode „7“ gekennzeichnet, da die Entscheidung 129/97/EG auch in diesem Fall keine spezifischen Kodierungen vorsieht.
Möchte der Hersteller genauere Informationen über die Zusammensetzung der Kunststoff-Mehrschichtverpackungen liefern, empfehlen wir, sich an die technische Norm UNI EN 11469 zu halten, laut der die Kurzzeichen der Polymere der Verpackung zwischen den Zeichen “>” und “<” mit dazwischen liegendem „+“ angeführt werden.
Beispiel: Eine aus PET und HPDE zusammengesetzte Mehrschichtverpackung könnte wie folgt gekennzeichnet werden: >PET+HDPE< 7.
Zuletzt geändert am 21/11/2021