Mehrschichtverpackungen, die aus zwei oder mehreren Polymeren bestehen, werden alle mit dem Kode „7“ gekennzeichnet, da die Entscheidung 129/97/EG auch in diesem Fall keine spezifischen Kodierungen vorsieht.
Genauere Informationen über die Zusammensetzung von Mehrschichtverpackungen aus Kunststoff können auf freiwilliger Basis hinzugefügt werden. In diesem Fall wird empfohlen, die technische Norm UNI EN 11469 zu befolgen, laut der die Kurzzeichen der Polymere der Verpackung zwischen den Zeichen “>” und “<” mit dazwischen liegendem „+“ angeführt werden.
Beispiel: Eine aus LDPE und HPDE zusammengesetzte Mehrschichtverpackung könnte wie folgt gekennzeichnet werden: >LDPE+HDPE< 7 LDPE1+HDPE2< 7.
Zuletzt geändert am 19/11/2021