Wird die Verpackung mit einem der Verpackungswerkstoffe (Stahl, Aluminium, Papier, Holz, Kunststoff, Glas) in Verbindung oder Behandlung mit einem anderen Material, das kein Verpackungsmaterial ist (z.B. Wachs) erstellt, wird sie wie eine aus einem einzigen Material bestehende Verpackung behandelt und in der getrennten Müllsammlung des Werkstoffes entsorgt.
So trägt zum Beispiel eine Verpackung, die aus Kunststoff mit wachsbehandeltem Aluminium besteht, nur die Kennzeichnung, die für Verbundverpackungen vorgesehen ist, welche vorwiegend aus Kunststoff mit Aluminium bestehen (C/überwiegender Polymer 90).
Zuletzt geändert am 18/11/2021