Dieses Verpackungssystem muss zwingend folgende Angaben wiedergeben:
- Den Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG, bezogen auf die Glasflasche, sprich GL 70;
- Den Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG, bezogen auf den Stahlverschlussl, der manuell vom Hauptkörper trennbar ist, sprich FE 40;
- Die Hinweise für die Entsorgung der Glasflasche (z.B. Glasabfälle) und des Stahlverschlusses (z.B. Stahlabfallsammlung).
Optional kann auch der alphanumerische Code gemäß Beschluss 129/97 / EG, also PP 5, auf den Kunststoffausgießer gedruckt werden.
Zuletzt geändert am 21/11/2021