Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff mit Aluminium besteht. Zur Kennzeichnung des Materials muss die überwiegende C/Polymer + eine Zahl, die für die Kopplung Kunststoff und Aluminium steht, d.h. 90 (laut Entscheidung 129/97/EG) angegeben werden. Der Kode lautet daher C/LDPE 90.
Zuletzt geändert am 19/11/2021