Expandierte Polymere werden mit denselben alphanumerischen Kodes gekennzeichnet, die für nicht expandierte Polymere im Sinne der Entscheidung 129/97/EG vorgesehen sind. So wird z.B. eine Verpackung aus expandiertem Polystyrol mit PS 6 gekennzeichnet; eine Verpackung aus expandiertem Hart-Polyethylen mit HDPE 2.
Zuletzt geändert am 18/11/2021