Alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Pflicht der Umweltkennzeichnung.
Alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Pflicht der Umweltkennzeichnung. Die Ausstellungsregale, die in Handels- und Industriekreisläufen vertrieben werden, müssen zwingend die Kodierung der Werkstoffe gemäß Entscheidung 129/97/EG wiedergeben. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden, auch jene über die Entsorgung in die getrennte Müllsammlung.
Zuletzt geändert am 19/11/2021