Sie wird für alle Praktiken der kommerziellen Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten, einschließlich umweltfreundlicher Angaben zu den angegebenen Produkten.
Angaben zum Gehalt an recyceltem Kunststoff müssen spezifiziert und qualifiziert werden, indem der Gegenstand der Angabe und der genaue Prozentsatz (%) des recycelten Materials angegeben werden. Allgemeine Behauptungen wie „grün“ oder „ökologisch“ sollten nicht mit einem solchen Einzelmerkmal in Verbindung gebracht werden, wenn es keinen Nachweis für eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ gibt.
Nach der Umsetzung werden die Bestimmungen in Italien ab dem 27. September 2026 verbindlich sein.
Zuletzt geändert am 10/01/2025