Wenn der Korken aus Kork besteht, muss der Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass er ihn gegebenenfalls in einer speziellen getrennten Sammlung oder in der getrennten Sammlung für organische Abfälle entsorgen muss, wenn die Verpackung der technischen Norm UNI EN ISO 13432 entspricht, die ihre biologische Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit bescheinigt.
Wenn die Kappe gemäß UNI EN 13432 nicht kompostierbar ist und nicht über die getrennte Sammlung für organische Abfälle entsorgt werden kann, sollte der Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass er sich bei seiner Gemeinde erkundigen sollte, wie er die Kappe ordnungsgemäß entsorgen kann.
Zuletzt geändert am 04/10/2023